Thierse wartet auf Wuppertaler Spende

Das Verfahren gegen SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier wegen der Wuppertaler Spenden-Affäre wurde eingestellt. Die SPD-Klage gegen die Strafzahlung läuft weiter. Ob die Wuppertaler SPD zahlen muss, ist dabei unklar

WUPPERTAL/BERLIN taz ■ Das Verfahren gegen die SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier wegen der Wuppertaler Spendenaffäre wurde eingestellt. Wettig-Danielmeier habe zwar „objektiv gegen Straftatbestände verstoßen“, ihr sei aber kein Vorsatz nachzuweisen, sagte eine Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Wettig-Danielmeier widersprach dieser Darstellung: „Genau diese strafrechtliche Interpretation ist höchst strittig. Sie ist in der offiziellen Mitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft auch nicht enthalten“, erklärte die SPD-Schatzmeisterin.

Das Kapitel der Spendenaffäre ist damit aber längst nicht abgeschlossen. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht läuft seit Februar eine Klage der SPD gegen die Zahlung einer Strafe in Höhe von 768.000 Euro. Dies ist die höchste Summe, die die Sozialdemokraten bislang wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz bezahlen müssten. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte die Strafe verhängt, da er den Tatbestand des Versuchs einer politischen Einflussnahme als erwiesen ansah.

Auslöser für die Sanktion war eine Spende des Bauunternehmers Uwe Clees in Höhe von umgerechnet 256.000 Euro an die Wuppertaler SPD im Jahre 1999. Clees habe mit der Spende den Wuppertaler OB Hans Kremendahl (SPD) im Wahlkampf unterstützt und im Gegenzug die Zusage für ein Bauprojekt erhalten. Kremendahl wurde vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen. Er will auch zur diesjährigen Kommunalwahl als Spitzenkandidat der Wuppertaler SPD antreten.

Momentan bleibt unklar, wie die Partei im Falle einer Abweisung der Klage mit der Zahlung der Strafe umgehen wird. Laut eines letztjährigen Parteitagsbeschlusses muss der „jeweilige Gebietsverband für Verstöße gegen das Parteiengesetz haften“. In diesem Fall müsste satzungsgemäß die Wuppertaler SPD die Strafe übernehmen. Welche Zahlungen auf wen zukommen, sei reine Spekulation, sagt der Schatzmeister der Wuppertaler SPD, Björn Weller. Man werde die Klage gegen die Bundestagsverwaltung abwarten.

In der Bundespartei sieht man die Sache ähnlich: „Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt prüfen, wer die Zahlungen leisten muss“, sagt ein Sprecher der SPD. Will heißen: Bis zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wird die Sache allenfalls parteiintern weiter diskutiert.

Für die nordrhein-westfälische SPD kämen die Zahlungen ebenfalls nicht gerade gelegen: Der Landesverband hat Schulden in Höhe von acht Millionen Euro. Der Parteivorstand der NRW-SPD drängt seit Monaten auf eine Zusammenlegung der Unterbezirke. Die Zahl der sozialdemokratischen Unterbezirksgeschäftsführer soll von 54 auf 30 reduziert werden. Rund 3,1 Millionen Euro sollen Unterbezirke und Ortsvereine an die Düsseldorfer Zentrale abführen.

Die Klage der SPD soll noch in diesem Halbjahr behandelt werden. Sollte sie abgewiesen werden, könnte es zwischen den Sozialdemokraten in Bund, Land und Kommune Probleme geben. Schlechte Vorbedingungen für die anstehende Kommunalwahl.

HOLGER PAULER