: Merz-Modell vertagt
Zwei Schritte zur Steuerreform: Zunächst fallen einige Pauschalen. Die große Reform kommt später – und abgespeckt. Kindergeld soll doch nicht steigen
Das Sonntagnacht verabschiedete Steuerkonzept der Union sieht zwei Stufen vor. In einem „Sofortprogramm“ sollen zunächst alle „schnell realisierbaren Teile“ umgesetzt werden. Das sei noch dieses Jahr möglich und brächte eine Nettoentlastung von 10,6 Milliarden Euro.
In einem zweiten Schritt will die Union das Einkommensteuergesetz völlig neu formulieren – und damit die verbliebenen Teile des Merz-Modells umsetzen. Das sei einige Jahre nach der Wahl einer unionsgeführten Regierung möglich.
Im Sofortprogramm soll der Eingangssteuersatz auf 12 Prozent sinken und der Höchststeuersatz auf 36 Prozent. Nach geltendem Recht beträgt ab 2005 die Eingangssteuer 15 Prozent und die Höchststeuer 42 Prozent. Dabei soll es zunächst beim kontinuierlichen Anstieg des Steuersatzes mit dem Einkommen bleiben. Erst im zweiten Schritt sollen die Merz’schen Steuerstufen kommen.
Der Grundfreibetrag beträgt pro Person 8.000 Euro, auch für Kinder gilt ein Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Nach geltendem Recht liegt der Freibetrag bei 7.664 Euro und pro Kind 5.808 Euro. Das Kindergeld soll nicht mehr, wie ursprünglich von Merz verlangt, auf 240 Euro steigen. Der Vorschlag scheiterte fürs Erste an den enormen Kosten von ca. 17,6 Milliarden Euro.
Die Pendlerpauschale soll von den jetztige 30 Cent pro Kilometer auf 25 Cent sinken, was genau dem alten CSU-Konzept entspricht. Die Werbungskostenpauschale von derzeit 920 Euro wird durch eine Arbeitnehmer-Pauschale von 840 Euro ersetzt. Die Übungsleiterpauschale soll nun doch erst mal erhalten bleiben – „bis zur Neuordnung des Gemeinnützigkeitsrechts“. Die Zukunft der Eigenheimpauschale bleibt im Unionspapier offen.
Unklar ist auch das Schicksal des Sparerfreibetrags, den Friedrich Merz streichen und den die CSU drastisch kürzen wollte. Grund: Die Union konnte sich nicht auf die Regeln der Kapitalbesteuerung einigen. Während die CDU Kapitaleinkünfte weiter wie Einkommen besteuern will, schwebt der CSU eher eine 25-prozentige Abgeltungsteuer vor.
Entgegen ersten Plänen würden Trinkgelder steuerfrei bleiben. Die Steuerbefreiung von Schicht- und Sonntagszuschlägen sollen dagegen fallen. Die Union einigte sich auf ein Abschmelzen über sechs Jahre (der CSU-Vorschlag), „damit Tarifpartner ausreichend Zeit zur Anpassung erhalten“. Am Ende aber wird gerade das für kleine und mittlere Verdiener drastische Einbußen bringen. URB
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen