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Archiv-Artikel

Motassadeq vor der Entlassung

Nach der Aufhebung des Urteils im ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September muss das Hamburger Oberlandesgericht über die Freilassung des Verurteilten Mounir El Motassadeq entscheiden. Verteidiger Josef Gräßle-Münscher hatte am späten Montagnachmittag die Haftentlassung für Motassadeq beantragt.

„Ich bin sehr optimistisch“, sagte der Anwalt gestern, mit der Entscheidung der Richter rechne er in zwei bis drei Wochen. Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den 29-Jährigen aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. „Die Ausgangslage ist für uns sehr günstig“, sagte Gräßle-Münscher. Das BGH-Urteil habe gezeigt, dass schon die Beweislage von vor einem Jahr nicht ausgereicht habe. Mittlerweile gebe es neues entlastendes Material, betonte der Anwalt mit Blick auf den Prozess gegen Motassadeqs Landsmann Abdelghani Mzoudi. Der Elektrotechnikstudent war Anfang Februar vom Terrorvorwurf freigesprochen worden. Auch diese Akten könnten die Hamburger Richter jetzt zu ihrer Entscheidung heranziehen.

Gräßle-Münscher rechnet damit, dass der neue Prozess im Mai beginnt. Das OLG hatte Motassadeq am 19. Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt. AP