: Nur haltbarer als die alte Pappe
Kaum eine Funktion, die die Campuskarte nicht erfüllen sollte: von der elektronischen Geldbörse in der Mensa über die Signatur im Internet bis zur schnellen Datenaktualisierung. Doch dient sie künftig nur als Studentenausweis aus Plastik
Läge kein Unterschied zwischen den Möglichkeiten der „hochsicheren, komplexen“ Campuskarte und dem, was sie bisher leistet – ihre BesitzerInnen wähnten sich im Service-Himmel.
Kaum eine Funktion, die die Karte nicht erfüllen soll: Von der blitzschnellen Aktualisierung eigener Daten, der elektronischen Geldbörse für die Mensa über die Errichtung funkbasierter Zutrittskontrollsysteme bis zur rechtsverbindlichen Signatur via Internet, die die handschriftliche Unterschrift ablöse – alles dies war geplant, um das Projekt Campuskarte zur Prestigefrage zu machen. Geblieben sind bislang nur optische Funktionen: Die Plastikkarte kann demnächst als Studenten-, Bibliotheksausweis und Semesterticket genutzt werden – Funktionen, die der herkömmliche Studentenausweis auch trefflich erfüllte.
Dass das Kuratorium auf der Sondersitzung zur „Campuskarte“ am 19. Februar dennoch für die Einführung der Karte votiert hat, ist laut Kuratoriumsmitglied Lisa Paus, die dies verhindern wollte, „zur Gesichtswahrung“ geschehen. Hinter vorgehaltener Hand sei man sich einig, dass das Projekt nicht den gewünschten Erfolg liefere, so Paus, gleichzeitig hochschulpolitische Sprecherin der Grünen. Sie wirft TU-Leitung und Projektgruppe vor, sie seien bislang „nicht in der Lage gewesen, in angemessener Weise eine Kostenübersicht zu erstellen“. Dies sei für ein solches Projekt „ein Skandal“.
Während die technische Leitung des Projektes darauf verweist, dass die grundlegende Technologie zur Verfügung stehe und nur aus organisatorischen Gründen noch keine elektronischen Anwendungen verfügbar seien, empört sich Asta-Vorsitzender Marius Pöthe „neben grundsätzlicher Kritik über die schlampige Einführung“: Allein die vorgesehene elektronische Unterschrift erfülle nicht die rechtlichen Anforderungen – und sei damit sinnwidrig. MK