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Archiv-Artikel

Entscheidung vertagt

Wirtschaftsministerium weiß noch nicht, ob es der Fusion von „Tagesspiegel“ und „Berliner Zeitung“ zustimmt

BERLIN dpa/taz ■ Die Redakteure und Verlagsmitarbeitenden müssen noch warten. Statt wie bisher geplant am Dienstag will das Bundeswirtschaftsministerium erst später entscheiden, ob es die vom Bundeskartellamt verbotene Fusion von Tagesspiegel und Berliner Zeitung mit einer Ministererlaubnis doch noch möglich macht. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll es morgen nur einen „Zwischenbescheid“ geben, in dem Holtzbrinck die Suche nach einem Käufer für den Tagesspiegel auferlegt wird.

Für die endgültige Entscheidung nannte die zuständige Fachabteilung im Ministerium noch kein neues Datum. In der Süddeutschen Zeitung heißt es, sie solle „Ende Juni“ fallen. Der Spiegel berichtet, Clement wolle Holtzbrinck auferlegen, die Zeitung rund sechs Wochen lang zum Verkauf anzubieten. Intern gilt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) als Befürworter der größeren Zeitungseinheit.

Das Bundeskartellamt hatte Holtzbrinck den Kauf der Berliner Zeitung von Gruner + Jahr im Dezember untersagt. Da dem Konzern bereits der Tagesspiegel gehöre, erlange er durch den Zukauf eine marktbeherrschende Stellung bei den regionalen Abonnementzeitungen. Konkurrenten wie der Springer-Verlag, aber auch die FAZ mit ihrer Märkischen Allgemeinen und die taz hatten sich gegen eine Ministererlaubnis ausgesprochen.

Holtzbrinck-Sprecher Rolf Aschermann sagte dem Tagesspiegel, dass das Unternehmen die Verzögerung bedauere. „Es ist möglich, dass der Minister eine weitere Prüfung erwartet, dass es wirklich keinen Käufer für den Tagesspiegel gibt.“ Gegebenenfalls würde die Verlagsgruppe solche Anforderungen erfüllen. Der Verlag hatte bislang argumentiert, der defizitäre Tagesspiegel sei allein wirtschaftlich nicht überlebensfähig und ein Käufer finde sich nicht. Holtzbrinck setzt deshalb auf eine unabhängige Stiftung, die garantieren soll, dass der Tagesspiegel redaktionell eigenständig bleibt.

Bei einer mündlichen Anhörung am 22. April hatten sowohl Holtzbrinck als auch der Springer-Verlag gedroht, ihre Hauptstadtzeitungen einzustellen, wenn das Verfahren zu ihrem Nachteil ausgehe.