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Archiv-Artikel

AA weist Vorwürfe zurück

Außenamt: Haben uns bei Visa-Vergabe an GUS-Bürger korrekt verhalten. Mitarbeiter der Schleusung verdächtigt

BERLIN dpa ■ Im Zusammenhang mit einem Schleuser-Prozess gegen eine ukrainische Bande hat das Auswärtige Amt (AA) Vorwürfe der Korruption und Schlamperei bei der Visavergabe für GUS-Bürger zurückgewiesen. Staatsministerin Kerstin Müller (Grüne) sagte gestern im Bundestag, ein Erlass ihres Vorgängers Ludger Volmer vom März 2000, der den Ermessensspielraum bei der Visa-Erteilung regelt, bewege sich innerhalb der Ausländergesetze und des Schengener EU-Abkommens. Missbrauchsfälle seien nicht auf diesen Erlass zurückzuführen, sondern auf die Praxis so genannter Reiseschutzversicherungen, die aber beendet sei.

Hintergrund sind Medienberichte, wonach die Kölner Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des Auswärtigen Amts ermittelt. Ein Bediensteter wird demnach der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassung verdächtigt. Der Vorsitzende Richter in dem Schleuser-Prozess hatte dem Außenamt und dem Innenministerium vorgeworfen, sie hätten durch Schlampereien und eine Reihe von Erlassen das Geschäft der Banden erleichtert. Die Botschaft in Kiew habe massenhaft Visa aufgrund von Reiseschutzversicherungen ausgestellt, die Antragsteller aber nicht ausreichend überprüft. Die Einführung der Reiseversicherungen hatte einen drastischen Anstieg der Visa-Anträge zur Folge.

Dem AA lägen bislang keine Erkenntnisse über Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter vor, sagte Müller. Die Bundesregierung habe selber großes Interesse an der Aufklärung der Vorwürfe.