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Archiv-Artikel

Alle Religionen gleich behandeln

Betr.: „Kopftücher im Bremer Rathaus“, taz nord v. 11. 3.

Die Forderung nach strengerer Trennung von Staat und Religion bei gleichzeitiger Beibehaltung der Bevorzugung des Christlichen, wie sie Paul Kirchhof vertritt, ist ein Widerspruch in sich: Entweder ein Staat ist laizistisch, dann muss er handeln wie die französische Republik, oder er ist säkular wie die Bundesrepublik, dann müssen alle Religionen gleich behandelt werden, eben weil weltliche und klerikale Macht voneinander getrennt sind. Eine Bevorzugung des Christlichen würde bedeuten, einer Religion mehr Macht im Staate zuzugestehen als einer anderen. Dann wären wir beim (christlichen) Gottesstaat.

Ein Blick auf die Präambel des Grundgesetzes hilft in juristischer wie religiöser Hinsicht weiter: Die Präambel des Grundgesetzes ist nicht Teil der Verfassung, sondern stellt ein Bekenntnis derer dar, die die Verfassung beschlossen haben. Dieses Bekenntnis („In seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das deutsche Volk ...“) ist das Eingeständnis, dass der Mensch die Ebene der Transzendenz, göttlicher Erkenntnis also, nicht erreichen kann. Logisch bedeutet das, dass dem Menschen ein Urteil, welche Religion „die richtige“ ist, nicht zusteht. Ergo ist eine Regelung, die eine Religion als „richtiger als die andere“ privilegiert, auch aus religiöser Sicht falsch. Es sei denn, mensch stellte sich auf die Stufe derer, die ihre Religion über die Bekenntnisse aller anderen stellen. Roland Bösker, Bremen