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Archiv-Artikel

Todesursache Polizeitritte

Gutachten: Polizeiliche Maßnahmen mitursächlich für Tod von Festgenommenem

Von PAB

KÖLN taz ■ Für die Beschuldigten im Kölner Polizeiskandal um den Tod eines Festgenommenen wird es eng: Eine „vorbereitende gutachterliche Stellungnahme“ des rechtsmedizinischen Instituts der Uni Heidelberg kommt zu dem Schluss, dass „polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich für den Tod“ des Mannes gewesen könnten, so ein Sprecher des Kölner Landgerichts.

Am 26. Juni beginnt dort der Prozess gegen sechs Polizisten, die den 31-jährigen Stephan Neisius gemeinschaftlich so schwer misshandelt haben sollen, dass er kurz darauf an den Folgen seiner Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten im Alter von 25 bis 35 Jahren „Körperverletzung mit Todesfolge“ vor. Der Gutachter Ingo Pedal, der als Experte für Todesfälle bei Festnahmen von Menschen in „höchstgradig erregtem Zustand“ gilt, habe allerdings betont, es müsse noch geklärt werden, ob es auch ohne die Zwangsmaßnahmen der Beamten zum Tod gekommen wäre.

Weil er in der Wohnung seiner Mutter randaliert haben soll, war Neisius am 11. Mai 2002 festgenommen und zur Kölner Innenstadtwache am Eigelstein gebracht worden. Dort sollen nach den schriftlichen Aussagen zweier unbeteiligter Polizisten bereits in der Sicherheitsschleuse mehrere Kollegen auf den Mann eingetreten und -geschlagen haben. In der Zelle soll der gefesselte Mann weiter misshandelt worden sein. Die Tortur endete erst mit dem Eintreffen der Sanitäter, die Neisius in ein Krankenhaus brachten. Dort kollabierte der Thrombosekranke bei der Blutabnahme. Er fiel ins Koma, dreizehn Tage später war er tot. Die Ärzte stellten im Gesicht „ein deutlich geformtes, frisches Hämatom nach Art eines Schuhsohlenabdruckes“ fest. Laut Obduktionsbericht war ein Hirnödem die Todesursache. PAB