: Anzeige als Handlungshilfe
Nach rechtem Aufmarsch gegen Wehrmachtsausstellung: Strafantrag gegen Neonazi Thomas Wulff und – wegen Strafvereitelung – Innensenator Dirk Nockemann
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) hat gegen den Gründer des „Aktionsbüros Norddeutschland“ und Anmelder des Neonazi-Marsches vom 31. Januar gegen die Wehrmachtsausstellung, Thomas Wulff, Strafantrag gestellt. Die VVN wirft ihm und den Rednern der Kundgebung, Holger Apfel (NPD) und der freie Nationalist Ralf Tegethoff, Volksverhetzung und die Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen vor. „Mit der eingereichten Strafanzeige verbindet die Vereinigung der ehemaligen Widerstandskämpfer die Absicht, die Voraussetzungen für ein Verbot des Naziaufmarsches am 27. März zu schaffen“, so VVN-Landessprecherin Cornelia Kerth. Dann wollen die Rechten erneut gegen die Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–44“ nach Kampnagel marschieren.
„Leider fehlt der Innenbehörde zurzeit der Wille, gegen Naziaufmärsche mit Rechtsmitteln vorzugehen“, bemängelt Kerth. Um Druck zu machen, hat Anwältin Gabriele Heinecke auch gegen Innensenator Dirk Nockemann – der heute seinen letzten Amtstag hat – sowie gegen den damaligen Polizeieinsatzleiter Anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt gestellt. „Die Strafanzeige soll die Aufmerksamkeit auf das Thema lenken und den politischen Druck erhöhen.“
An jenem Samstag waren über 1.000 Neonazis hinter dem Banner „Reemtsma lügt – Wahrheit siegt“ in die Jarresstadt marschiert. Obwohl der eigentliche Marsch relativ kurz ausfiel, waren die Kundgebungsreden desto länger und intensiver. Dabei wurden immer wieder Parolen wie „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ skandiert und Tafeln mit der Aufschrift „Unsere Soldaten waren keine Verbrecher! Für die Ehre der deutschen Wehrmacht“ hochgehalten.
„Spätestens bei Beginn des Aufzuges in der Jarrestraße und mit dem Zeigen der volksverhetzerischen Mottos auf einem die Demonstration anführenden Transparent hätte die unverzügliche Auflösung der Versammlung, die Feststellung der Personalien und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgen müssen“, begründet Heinecke ihre Anzeige. „Das Unterlassen dieser Maßnahme durch die Polizeiführung und den anwesenden Innensenator stellt den Tatbestand der Strafvereitelung dar.“ PETER MÜLLER