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Archiv-Artikel

Streit um Auszahlung bei der Abschirmung

Während Anleger der Immobilienfonds mit Klagen drohen, forderte die Bürgerinitiative, die Zahlungen zu verweigern

Von ROT

Während die Initiative „Berliner Bankenskandal“ sich noch politisch und juristisch um die so genannte Risikoabschirmung streitet – heute will sie ihren Einspruch vor dem Verfassungsgericht gegen die Nichtgenehmigung eines entsprechenden Volksentscheides begründen – kommt Bewegung in die milliardenteure Angelegenheit. Bislang sind die für die Risikoabschirmung eingestellten Haushaltsmittel noch nicht abgerufen worden. Nun drohen erste Klagen enttäuschter Anleger, weil ihnen zugesicherte Gewinne nicht ausgeschüttet wurden.

Das Procedere, mit dem die Risikoabschirmung abgewickelt wird, sieht folgendermaßen aus: bekommt ein Anleger die ihm zugesagten Gewinne nicht, kann er sie von seinem Fonds einfordern. Kann dieser dies nicht erwirtschaften – weil etwa die Fondsimmobilien nur unzureichend vermietet sind – richtet sich der Fonds an die Bankgesellschaft. Im Rahmen der Risikoabschirmung wiederum kann sich die Bank dafür bestimmte Aufwendungen vom Land holen. Zwischengeschaltet ist dazu die Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken (BCIA). Die habe allerdings auch die Aufgabe, die rechtliche Wirksamkeit von Ansprüchen zu prüfen, so Matthias Kolbeck, Sprecher der Finanzverwaltung. Mittlerweile sollen bereits rund 650 Zeichner von Immobilienfonds der Landesbank Berlin (LBB), einer Tochter der Bankgesellschaft, auf Schadenersatz klagen wollen, weil es Rückstände bei der Gewinnausschüttung gibt.

Dabei geht es um geschlossene Fonds, die in den 90er-Jahren von der Landesbank und den Immobilientöchtern der Bankgesellschaft aufgelegt und mit allerbesten Konditionen ausgestattet wurden. Doch einige Fonds sind – hauptsächlich wegen Mietausfällen und hoher Kreditbelastungen – nicht mehr in der Lage, die zugesagten Gewinne auszuschütten. Viele Anleger erwarten deshalb vom Senat, dass er einspringt. Mit dem Risikoabschirmungsgesetz hat sich Berlin aber ausschließlich gegenüber der Bankgesellschaft verpflichtet, nicht gegenüber einzelnen Anlegern.

Die Bürgerini forderte gestern erneut, die Haftungsverpflichtungen des Landes für die Fonds nicht anzuerkennen. Weil die Einnahmen „zahlreicher sittenwidriger Immobilienfonds“ unter den Erwartungen blieben, könnten die garantierten Ausschüttungen nicht gezahlt werden. Die Ini unterstütze daher die Strategie, „Zahlungen zu verzögern oder möglicherweise ganz zu verweigern“. ROT