: Im Dickicht des Beraterdschungels
Auf der Suche nach der richtigen Versicherung bieten viele Makler professionelle Hilfe an. Der Markt ist in weiten Teilen ungeregelt. Im Jahr 2005 wird ein neues Gesetz Abhilfe schaffen. Versicherungsvermittler sollen zentral registriert sein
Guter Rat kann teuer werden: Das passiert manchem Versicherungskunden, der sich ungünstige Verträge aufschwatzen lässt. Um den Ruf der Branche ist es nicht nur zum Besten bestellt. Regelmäßig warnen Verbraucherschützer vor schwarzen Schafen und weisen auf die oftmals mangelnde Fachkompetenz der Berater hin.
Wer alles richtig machen will und sich entschließt, eine kompetente Beratung aufzusuchen, stößt schnell auf die erste Hürde: Professionelle Hilfe bieten viele an. Sie arbeiten als Versicherungsmakler, heißen Vertreter, Agenten, Vermittler oder Berater – und sie alle leben von der Beratung oder dem Verkauf von Policen. Rund 410.000 Personen vermitteln in Deutschland Versicherungen. 400.000 arbeiten als so genannte Ein-Firmen-Vertreter nur für einen Versicherer, davon rund 315.000 nebenberuflich. Die übrigen 10.000 agieren als Makler beziehungsweise Mehrfachagenten. Die Berufsbezeichnung „Versicherungsvermittler“ ist nicht geschützt. Noch darf jeder, der einen Gewerbeschein beantragt, Versicherungen verkaufen. Ein formaler Qualifikationsnachweis zur Ausübung der Tätigkeit ist bislang nicht erforderlich (siehe Kasten).
Seit Jahrzehnten wird in Deutschland über die Einführung einer Regelung über die Berufszulassung und -ausübung von Vermittlern diskutiert. Ohne Erfolg. Um ein Mindestmaß an Verbraucherschutz zu sichern und um Vermittlern den europäischen Markt zu öffnen, hat jüngst die Europäische Union die Versicherungsvermittler-Richtlinie verabschiedet. Bis zum Jahre 2005 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Gefordert ist, alle Vermittler von Versicherungsprodukten zentral zu registrieren. Kaufmännische und fachliche Kenntnisse sollen hierfür nachgewiesen werden. Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Euro Deckungssumme pro Schaden soll für Makler und Mehrfachagenten Pflicht werden. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten.
Verbraucherschützer befürchten allerdings, der Gesetzgeber werde bei der Umsetzung den gestalterischen Spielraum und die Chance auf eine Regulierung des Berufsbildes Versicherungsvermittler möglicherweise gar nicht nutzen. Dagegen mauern die Versicherungsunternehmen bisher erfolgreich, ein Berufszugangsrecht für Vermittler zu etablieren. Können sie nicht mehr auf Nebenberufler zurückgreifen, wäre dies für sie mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
Noch zwei Jahre bleiben den Interessenverbänden, über die Details zu streiten. Kunden sind bis dahin also gut beraten, weiterhin auf Markttransparenz zu setzen und sich umfassend zu orientieren. SIMONE WEIDNER