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Archiv-Artikel

Sparen für später

Investitionen in die Zukunft der Kinder: Für die spätere Ausbildung sollten Eltern rechtzeitig beginnen, Geld anzusparen. Vom Sparbuch über den Bausparvertrag bis zur Ausbildungsversicherung

„Das Geld ist für später – wenn die Kleine mal studiert, kann sie jeden Euro gebrauchen.“ Zunächst feiert die kleine Paula jedoch ihren ersten Geburtstag. Dazu will die Oma 250 Euro überweisen. Paulas Kontonummer haben die Eltern noch nicht parat – die finanzielle Absicherung der Ausbildung ihrer Tochter hatten Jutta und Roland S. bislang nicht im Blick. Im Moment gibt es andere Sorgen. Die Suche nach einem Kindergartenplatz für Paula ist stressiger als gedacht.

Doch eine solide Vorsorge liegt den Eltern natürlich sehr am Herzen. Eine langfristige Vermögensplanung für das Kind – das klingt vernünftig. Schnell tun sich die ersten Fragen auf: Wie sieht die steuerliche Situation aus, wenn ein Konto auf den Namen des Kindes läuft? Rechnet sich eine Ausbildungsversicherung? Können wir monatlich einen festen Betrag einzahlen, oder ist eine flexible Anlage besser? Ab wann soll das Kind über das Vermögen verfügen? Brauchen wir das Kapital als Notgroschen? Was passiert, wenn wir vorzeitig sterben?

Nach den ersten Beratungsgesprächen mit verschiedenen Banken, Versicherungen und Bausparkassen wird deutlich: Alle Angebote haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Nach vielen Abwägungen favorisieren Jutta und Roland eine flexible Vermögensanlage. Die Verwandten sollen jederzeit die Möglichkeit haben, Geld auf Paulas Konto zu überweisen. Das Vermögen soll nur Paula gehören, und ab dem 18. Lebensjahr soll sie damit machen können, was sie will. Ein paar Prozent Rendite sollen drin sein, bei weitem wichtiger ist aber die Sicherheit der Investition.

Grundsätzlich können Eltern Geldanlagen auf den Namen des Kindes abschließen. Gleichzeitig stellen sie einen Freistellungsauftrag. 1.601 Euro Zinseinkünfte darf der Nachwuchs dann pro Jahr haben, ohne dass der Fiskus zuschlägt. Oder sie beantragen beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) für das Kind und legen das Formular der Bank vor. Der Grundfreibetrag für Kapitaleinkünfte liegt im Jahr 2003 bei 7.235 Euro. Dies gilt aber nur, wenn das Kind keine anderen Einkünfte hat. Ab dem 18. Lebensjahr darf das Kind frei über das Vermögen verfügen.

Das klassische Sparbuch ist unkompliziert. Geldgeschenke von Freunden und Verwandten können Eltern jederzeit einzahlen. Allerdings fallen die Zukunftsvisionen bei einer sehr mageren Rendite von ein bis zwei Prozent eher nüchtern aus. Für einem Banksparplan bieten die Institute schon freundlichere Zinssätze an. Zwischen drei und fünf Prozent sind dabei drin. Die Sparpläne variieren je nach Bank: Angeboten werden variable, fixe oder Bonuszinssätze, festgelegte Auszahlungstermine oder Laufzeiten mit Kündigungsfristen. Mit einem Sparplan legen sich die Eltern oder Großeltern über einen frei gewählten Zeitraum fest und zahlen monatlich per Dauerauftrag die vereinbarte Sparrate ein. Ein „Ausbildungssparplan“ läuft in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Rundum also eine solide Anlage ohne Risiko.

Genauso bequem und risikolos können Bundesschatzbriefe für die Kinder bei der Bundeswertpapierverwaltung geordert werden. Das Angebot umfasst auch Sparpläne. Mit attraktiven Zinsen locken auch die Anbieter von Tagesgeldkonten. Eltern, die flexibel bleiben wollen, können hier ab und zu einen Betrag überweisen. Voraussetzung ist allerdings ein Referenzkonto. Für höhere, bereits vorhandene Summen lohnt sich ein Festgeldkonto.

Gleichermaßen kümmern sich die Versicherungskonzerne um die finanzielle Zukunft der Kinder. Während allerdings vor 30 Jahren eine Aussteuerversicherung zum Standardangebot gehörte, damit bei der Heirat des Sprösslings eine hübsche Summe zur Verfügung stand, bieten die Versicherer heute so genannte Ausbildungsversicherungen an. Dahinter verbirgt sich eine Kapitallebensversicherung mit festgelegtem Auszahlungstermin. Aus steuerlichen Gründen sollte sie mindestens zwölf Jahre lang laufen. Auf die Auszahlungssumme fallen dann nach diesem Zeitraum keine Steuern an. Eltern oder Großeltern sind Versicherungsnehmer und zahlen monatlich oder jährlich einen festgelegten Betrag ein. In den Genuss der Auszahlung kommen aber die Kinder oder Enkel. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrags, läuft die Versicherung beitragsfrei bis zum vereinbarten Ablauftermin weiter.

Auf den Sparanteil garantieren alle Lebensversicherer einen Zins von 3,25 Prozent. Darüberhinaus beteiligen sie ihre Kunden an den Überschüssen. Auf die Rendite kann sich das Konstrukt der Ausbildungsversicherung negativ auswirken, wenn die Versicherungsnehmer schon älter sind. Sie zahlen dann auf Grund ihres hohen Alters viel für den Todesfallschutz, der bei einer Lebensversicherung in der Regel 60 Prozent der Beitragssumme ausmacht.

Lohnenswert ist ein Blick auf die Tarife der Bausparkassen. Individuelle Vertragsgestaltungen sind im Rahmen eines Bausparvertrags schon mal möglich. Teilweise können auch Einmalzahlungen in einen Vertrag einfließen. Insbesondere legen Eltern die weitere Verwendung des angesparten Vermögens fest. Zu Beginn des 18. Lebensjahrs verfügt das Kind dann über ein solides Fundament. SIMONE WEIDNER