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Archiv-Artikel

in kürze Freispruch Unschuldiger Chef

Im Dortmunder Prozess um den Tod eines 14-Jährigen im Hardenberg-Bad wurde der Geschäftsführer der Sport und Bäder GmbH Libor vom Vorwurf fahrlässiger Tötungfreigesprochen. Das Gericht gab dem Bademeister Mitschuld: Er muss 2.250 Euro zahlen. Der Junge war in ein ungesichertes Abflussrohr geraten und ertrunken.