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Archiv-Artikel

Biederes Programm

Es geht um 150.000 Euro: Bürgerhaus Vegesack muss Rückforderungen anerkennen und kann sie nicht bezahlen

Von kawe

Bremen taz ■ Am vergangenen Montag kamen die Mitglieder des Vereins Bürgerhaus Vegesack zusammen, um sich über den Stand der Verhandlungen mit Kultur- und Justizbehörde zu informieren. Sechsstellige Summen aus dem Topf des „Täter-Opfer-Ausgleiches“ waren in den vergangenen Jahren vom Bürgerhaus ausgegeben worden. Das sei mit Wissen der Kulturbehörde geschehen, hatte Bürgerhaus-Chef Klaus Buschmann von Anfang an behauptet. Noch am Montag meinte er, die Vorwürfe und Anschuldigungen gegen das Haus und seine Beschäftigten hätten sich „mehr oder weniger in Luft aufgelöst“, sie seien nicht haltbar und nicht stichhaltig gewesen oder würden gar nicht mehr behandelt.

Einen Tag nachdem dies in der Norddeutschen zu lesen war, schickte die Kultur-Behörde gemeinsam mit Justiz- und Sozialbehörde eine Rechnung an den Verein mit Rückforderungen über 150.000 Euro. Der Rechtsanwalt Axel Adamietz, der im Sinne eines Mandantenverhältnisses vorübergehend die Geschäftsführer-Verantwortung für das Bürgerhaus übernommen hat, erklärte dazu, dass er „im Grundsatz“ diese Rückforderungen anerkennen müsse, wenngleich diese Summe den Verein vollkommen überfordern würde. In den nächsten Jahren müsse das Bürgerhaus „ganz bieder“ sein Programm gestalten und wenigstens schwarze Zahlen schreiben. Als „Pilotprojekt“ auch für andere Einrichtungen dieser Art soll eine Kosten-Leistungsrechnung eingeführt werden, die ein striktes Controlling ermöglicht. Adamietz will über die Rückforderungen verhandeln und bis Ostern eine Lösung zustande bringen, damit der Verein nicht Insolvenz anmelden muss.

Die senatorischen Behörden haben zum Ausdruck gebracht, dass sie aus fachlicher Sicht ein Interesse an der Fortexistenz des Bürgerhauses und des Täter-Opfer-Ausgleiches im Bürgerhaus haben. kawe