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Archiv-Artikel

Gaspreise dürfen kontrolliert werden

KARLSRUHE afp ■ Die Landeskartellbehörden dürfen die Gaspreise kontrollieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Er begründete seine Grundsatzentscheidung mit fehlendem Wettbewerb. Dem Urteil kommt auch nach Ansicht des BGH “große praktische Bedeutung zu“. (AZ: KVR2/08). Nach Ansicht des BGH können Endverbraucher ihre Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Energieart umstellen. Daher dürften die Landeskartellbehörden Gasversorger dahingehend überprüfen, ob ihre Preise überhöht sind, entschied der BGH. Im aktuellen Fall hatten die Stadtwerke Uelzen ihre Gaspreise zwischen 2005 und 2006 mehrfach erhöht. Nach Maßgabe des BGH muss das Oberlandesgericht Celle nun prüfen, ob die Stadtwerke ihre marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht haben.