: Freude über Zusatz zum UN-Sozialpakt
BERLIN taz ■ Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die UN-Generalversammlung begrüßt. „Die historische Bedeutung dieser Entscheidung für den internationalen Menschenrechtsschutz kann kaum überbewertet werden“, so sein Direktor Heiner Bielefeldt. Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass Einzelne nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten den eigenen Staat vor einem internationalen Gremium zur Rechenschaft ziehen können. „Wird beispielsweise eine Person in einem elementaren Lebensbereich wie etwa Bildung, Gesundheit, Trinkwasser oder Arbeit diskriminiert, können die betroffenen Personen eine Beschwerde an das UN-Gremium richten“, erklärte Valentin Aichele, Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte.
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