: Meisterstück der Vernunft
Gesegnet, die auf Erden Frieden stiften: Villa-Ichon-Verein und Martin Rooney vergleichen vor Gericht. Ergebnis: Der Brite bleibt ihr Preisträger des Jahres 2003
Bremen taz ■ Kurios: „Wir sind völlig damit einverstanden.“ Mit diesen Worten unterbricht Klaus Hübotter den gerade zur längeren Entgegnung anhebenden Günter Wagner. Dabei hat Rechtsanwalt Wagner die Verteidigung des Vereins der Freunde und Förderer der Villa Ichon übernommen, und Hübotter sitzt als Vorstand des Beklagten im Gericht. Der Kläger: Martin Rooney. Der schwieg während der Verhandlung und sein Anwalt, Axel Adamietz, musste auch kaum eingreifen.
Der Verein hatte den Briten und kritischen Publizisten im vergangenen Jahr zunächst zum Träger seines Kultur- und Friedenspreises ernannt. Kurz darauf hatte ihn der Vorstand – wegen seiner durchaus verletzenden Polemiken gegen Anti-Kriegsdemonstranten – wieder ent-kürt. Ein unmögliches Wort? Dann passt’s: Es handelt sich nämlich auch, nach Auffassung des Landgerichts, um einen unmöglichen Vorgang.
Einzige Frage des Verfahrens sei, so der Vorsitzende Richter Walter Ellwanger, „ob der Verein dem Träger den Preis aberkennen konnte oder nicht“. Ja, beantwortete das die Verteidigung, stützte sich aber auf eine etwasunglückliche Strategie: Wagner vertrat die Ansicht, bei der Preisverleihung handele es sich um eine interne Vereins-Angelegenheit. Das träfe vielleicht zu, wenn die Auszeichnung der Pokal eines Karnickel-Züchterverbandes gewesen wäre – was die Vierte Zivilkammer offenbar nicht glauben mochte: Die Verleihung sei „eine Tatsache mit Rechtswirkung“. Schließlich gebe es „kaum etwas öffentlichkeitswirksameres als eine Preisverleihung“. Auch fehle ein formeller Beschluss zur Aberkennung. Und ob die Vereinsstatuten diesen Fall überhaupt vorsehen, sei ebenfalls noch ungeklärt.
Der Vorschlag zur Güte: Martin Rooney bleibt Preisträger 2003, der Verein der Freunde und Förderer führt ihn in seiner Preisträgerliste auf – in der er bislang fehlte –, darf sich aber von seiner Wahl ausdrücklich distanzieren. Die Verfahrenskosten – Streitwert 6.000 Euro – werden geteilt. „Wir sind völlig damit einverstanden“ – so Klaus Hübotter. „Frieden“, so schrieb einst die Freifrau Marie von Ebner-Eschenbach, „kannst du nur haben, wenn du ihn gibst.“ bes