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Archiv-Artikel

Insel unter dem Wind

Verwaltungsgericht Hamburg weist Klagen gegen geplanten Offshore-Windpark vor Borkum ab

hamburg dpa/taz ■ Das Hamburger Verwaltungsgericht hat gestern mehrere Klagen gegen den geplanten Nordsee-Windpark vor der ostfriesischen Insel Borkum abgewiesen. Die Klagen der Stadt Borkum sowie einer Gruppe von Fischereigesellschaften seien unzulässig. Die Kläger wollten die Errichtung des vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg genehmigten Windparks 45 Kilometer nordwestlich der Insel verhindern. Die Kläger seien nicht in ihren Rechten verletzt worden, teilte das Gericht mit. Über die Rechtmäßigkeit des Windparks sei damit jedoch keine Aussage getroffen worden.

Nach Plänen der Energiefirma Prokon Nord aus Leer sollen auf einer Fläche von etwa sechs Quadratkilometern auf dem Borkum-Riff zunächst zwölf Windräder aufgestellt werden. Borkum sieht in dem geplanten Windpark, der mittelfristig auf bis zu 270 Anlagen erweitert werden soll, ein Sicherheitsrisiko für die Schifffahrt. Der Standort zwischen zwei „Schiffsautobahnen“ stelle eine Gefahr dar, sagte der Anwalt der Stadt. Er kündigte an, Rechtsmittel beim Oberverwaltunsggericht einzulegen.

Die Sicherheitseinwände hält Christian Dahlke vom BSH nicht für stichhaltig. Ein Gutachten und nautische Erfahrung zeigten, dass das Risiko von Kollisionen minimal sei.

Erst vor knapp zwei Wochen hatte das Hamburger Verwaltungsgericht Klagen gegen den geplanten Nordsee-Windpark Butendiek vor Sylt abgewiesen. Die Kläger – Naturschutzverbände und die Gemeinde Kampen auf Sylt – könnten prozessrechtlich keine Verletzung eigener Rechte geltend machen, entschied das Gericht.

Offshore-Windparks in der Nordsee wird es laut BSH vermutlich erst 2007 geben. Schwierig sei es beispielsweise, eine Genehmigung für eine Kabeltrasse durch den Nationalpark Wattenmeer zu bekommen.