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Archiv-Artikel

Kürzerer Weg zur Abschiebung

BERLIN afp ■ Für die Ausweisung von Ausländern, die von den Behörden als besonders gefährlich eingeschätzt werden, soll nach dem Willen der SPD künftig das Bundesinnenministerium zuständig sein. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, kündigte gestern in Berlin einen Gesetzentwurf an, der außerdem einen verkürzten Instanzenweg vor den Gerichten vorsieht. So solle künftig nur noch eine einmalige Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich sein. Die Regelung solle aber nur bei Einzelfällen von nationaler Bedeutung gelten. Der Ausweisung müsse eine „tatsachengestützte Prognose“ zugrunde liegen, betonte Wiefelspütz. „Ein Verdacht genügt nicht.“ Nach der bisherigen Rechtslage sind für Ausweisungen immer die bei den Ländern angesiedelten Ausländerbehörden zuständig, Klagen dagegen sind über den kompletten Instanzenweg der Verwaltungsgerichte möglich. Eine Beschränkung auf das Bundesverwaltungsgericht würde die Verfahrensdauer erheblich verkürzen.