Getrübte Freude

Landesfrauenrat rügt Quoten-Einschränkung im Hochschulgesetz. Frauen werden trotzdem mehr

Die Frauenquote ist mit der Hochschulgesetzverabschiedung nicht ganz abgeschafft worden. Darauf machen der Landesfrauenrat Hamburg und die Gleichstellungsbeauftragten aufmerksam. Es sei aber künftig den Hochschulen erlaubt, „abweichende Regelungen“ zu treffen, wodurch die Freude über besagte Quote „getrübt“ sei, heißt es in einer Erklärung. Sollte dies geschehen, sei dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz, kritisiert die Vorsitzende des Landesfrauenrats, Ursula Dau. Sei doch der Staat verpflichtet, „aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern“.

Die seit zwei Jahren existierende Quotenregel besagt, dass Frauen bei der Besetzung von Lehrstühlen zu bevorzugen sind, solange ihr Anteil noch unter 50 Prozent liegt. Einzelne Hochschulen können nun kleinere Quoten oder gar keine einführen. Sobald dies geschehe, werde sie Wissenschaftlerinnen bei rechtlichen Schritten unterstützen, sagt die Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten, Christiane Prochnow-Zahir.

Der Professorinnenanteil liegt bundesweit bei elf Prozent. Die Frauenquote an der Universität Hamburg lag zuletzt bei 14,8 Prozent und wird jetzt noch einen Sprung nach oben machen, weil beim „Zentrum für Globalisierung and Governance“ der Sozialwissenschaften gleich vier Rufe auf einmal an Bewerberinnen ergingen.

Mit GAL-Nachrückerin Heike Opitz erhöht wird übrigens auch die Frauenquote in der bisherigen Männerdomäne der Wissenschaftssprecher in der Bürgerschaft. Die Newcomerin kritisiert nun das Hochschulgesetz in Gänze als „exzellente Fehlentscheidung“, in Anspielung auf eine derzeit viel genutzte Vokabel: „Das neue Gesetz ist weder ein großer Wurf für die Hochschulen, noch führt es zu mehr Autonomie und einer größeren Zukunftsfähigkeit der Universität Hamburg.“ KAIJA KUTTER