Ü-18-Kindergeld bei Auslandsjob

KÖLN dpa ■ Eine Mutter hat für ihre volljährigen Kinder auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im europäischen Ausland arbeitet. Eine in Deutschland lebende Mutter verliere ihren Anspruch nicht, wenn sie in den Niederlanden tätig ist, wo mit Vollendung des 18. Lebensjahrs die Kindergeldzahlungen enden, entschied das Finanzgericht Köln (Az. 10 K 4830/05). Dieses Urteil gelte immer dann, wenn die Altersgrenzen für den Kindergeldbezug in einem EU-Land niedriger seien als in Deutschland, so das Gericht gestern. In Deutschland wird Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist.