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Archiv-Artikel

EU entschädigt Gewaltopfer

BRÜSSEL ap ■ Opfer von Gewalttaten sollen in der Europäischen Union künftig das Recht auf Entschädigung von anfallenden Krankenkosten haben. Die EU-Justizminister einigten sich nach Angaben der deutschen Ressortchefin Brigitte Zypries in Brüssel auf eine entsprechende Regelung. Danach sollen die Mitgliedstaaten „dafür Sorge tragen“, dass solche Regelungen künftig eingeführt werden. Nach Angaben von Diplomaten gibt es bislang nur in Italien und Griechenland keinen Anspruch auf Entschädigung. Von den zehn neuen Ländern, die der EU am 1. Mai beitreten, kennen einen Anspruch auf Entschädigung nur Tschechien und Ungarn. Deutschland und Großbritannien mussten einen Parlamentsvorbehalt gegen die Regelung einlegen. In Deutschland sei die Rechtsgrundlage bei den Bundesländern für eine entsprechende Kompetenz der EU umstritten.