: Erste Einigung zu europäischem Asylrecht
Flüchtlinge sollen auch bei nichtstaatlicher Verfolgung Schutz erhalten. Drittstaatenregelung bleibt in der Kritik
BRÜSSEL dpa/ap ■ Die EU-Innenminister haben eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht noch vor der EU-Erweiterung am 1. Mai genommen. Bei ihrem Treffen in Brüssel einigten sich die Minister nach Angaben aus diplomatischen Kreisen am Dienstag auf wesentliche Punkte beim humanitären Flüchtlingsschutz. Die Einigung war möglich geworden, nachdem die Bundesregierung eingewilligt hatte, den so genannten subsidiären Schutz anzuerkennen. Betroffen davon wären etwa Frauen aus Afrika, die in der EU Schutz suchen, weil sie in ihrer Heimat beschnitten würden. Die von Flüchtlingsorganisationen scharf kritisierte Regelung zu so genannten sicheren Drittstaaten war aber weiter umstritten. Für eine Regelung zur Asyl- und Einwanderungspolitik insgesamt hat sich die EU eine Frist bis zum 1. Mai gesetzt.
Amnesty international (ai) hatte vor dem Ministertreffen kritisiert, unterschiedliche Bestimmungen für Asylbewerber und andere Flüchtlinge schüfen zwei Klassen von Schutzsuchenden. Ähnlich äußerte sich der UN-Flüchtlingskommissar, Ruud Lubbers. Die massive Kritik zahlreicher Flüchtlingsorganisationen richtete sich aber vor allem gegen die geplante Drittstaatenregelung, die eine einfachere Abweisung von Asylbewerbern ohne nähere Prüfung ihrer Anträge zur Folge haben soll.
inland SEITE 7