: Pass soll Antiquitäten schützen
Deutschland tritt Unesco-Abkommen gegen illegalen Handel von Kulturgütern bei
BERLIN dpa/taz ■ Nach jahrelangem Zögern will die Bundesrepublik nun doch der Unesco-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut beitreten. Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Klaus-Dieter Lehmann, kündigte gestern zum Abschluss einer internationalen Konferenz zur „illegalen Archäologie“ in Berlin an, Deutschland werde das Abkommen in den kommenden Monaten ratifizieren. Die Entscheidung komme auf Initiative von Kulturstaatsministerin Christina Weiss zustande und hängt offenbar auch mit den Museumsplünderungen im Irak zusammen. Das Unesco-Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern in nationales Recht umzusetzen.
Der illegale Handel mit archäologischen Objekten steht weltweit an dritter Stelle nach Drogen- und Waffenhandel. Bereits 97 Staaten haben die seit 1970 bestehende Konvention ratifiziert. Nach einem Beschluss der Berliner Konferenz soll in Zukunft zusätzlich allen Kulturgütern, die gehandelt oder ausgeliehen werden, ein Antikenpass beigefügt werden, worin der Ursprung und alle bisherigen Besitzer der Objekte verzeichnet sind.
Als „groben Unfug“ wies Wolf-Dieter Heilmeyer, Gastgeber der Konferenz, indes Forderungen des US-amerikanischen Kulturrats zurück, die Bestimmungen des Iraks für die Ausfuhr von archäologischen Stücken zu lockern.