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Archiv-Artikel

EuGH-Anwalt schützt Apotheker

Von CHR

BERLIN taz ■ Die deutschen Apotheker schöpfen Hoffnung: Der unabhängige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot hält das in Deutschland geltende Apotheken-„Fremdbesitzverbot“ für Europa-konform. Danach dürfen nur freie Apotheker eine Apotheke betreiben; Aktiengesellschaften ist dies verboten. Yves Bot hält in seinem Schlussantrag das deutsche Verbot für zulässig, weil es mit gesundheitspolitischen Gründen gerechtfertigt werden kann. Ein unabhängiger Apotheker versuche, die wirtschaftlichen Zwänge, denen auch er unterliege, mit den Anforderungen der öffentlichen Gesundheit in Einklang zu bringen, „wodurch er sich von einem reinen Investor unterscheidet“, meint Bot. Es reiche nicht, dass auch Ketten ausgebildete Apotheker anstellen müssen. Der EuGH wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden. Meist folgt er dem Generalanwalt. CHR