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Archiv-Artikel

Neue Abschlüsse

Landesregierung stellt neues Hochschulgesetz vor: Zukünftig nur Bachelor- und Master-Studiengänge

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Studienanfänger in NRW sollen sich nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung ab dem Wintersemester 2006/07 nur noch für Bachelor- und Master-Studiengänge einschreiben können. Ausgenommen sind die Staatsexamens-Studiengänge für Medizin, Jura und die Lehrämter. Dies sieht ein neues Landes-Hochschulgesetz vor, mit dem die Koalition die Eigenständigkeit der Hochschulen fördern will.

Ziel sei ein besseres und schnelleres Studium und eine erfolgreichere Forschung, so Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD). Hochschulen sollen künftig ihre Professoren selbst aussuchen und ihre Binnenstruktur selbst bestimmen können. Auf dem Weg zur Professur wird eine Habilitation nicht mehr vorgeschrieben. Das Gesetz soll im Juni in den Landtag eingebracht werden und am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

„Bachelor und Master gehört die Zukunft“, sagte Kraft. Derzeit seien in NRW 22,3 Prozent aller Studiengänge auf die neuen Abschlüsse umgestellt, bundesweit seien es nur 19 Prozent. Bachelor ist die im englischen Sprachraum beheimatete Bezeichnung für den untersten akademischen Grad, Master bezeichnet den nächsthöheren Abschluss – die Abschlüsse an deutschen Hochschulen sollen so international besser vergleichbar werden.

Die Opposition kritisierte, Ministerin Kraft wolle die Hochschulen trotz Reform weiter bevormunden: „Das ist ein Dokument der Mut- und Einfallslosigkeit“, so der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Kuhmichel – die Unis brauchten ein noch stärkeres Auswahlrecht.