Intensive Urteilsfindung

Entscheidung über Freilassung Motassadeqs erneut vertagt. Hochschule wehrt sich gegen Mzoudi-Urteil

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat gestern noch keine Entscheidung über die Freilassung des als „Terrorhelfers“ verurteilten Mounir el Motassadeq nach dem Haftprüfungstermin vom Freitag gefällt. „Wann die Entscheidung ergeht, steht noch nicht fest“, sagte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen. Grund der intensiven Beratungen dürfte vor allem der Umgang mit den nun aufgetauchten neuen Beweismitteln sein, die von der Bundesanwaltschaft (BAW) seit 2002 zurückgehalten worden waren. Danach wird Motassadeq von dem international gesuchten Said Bahaji entlastet, von der konkreten Anschlagsplanung des 11. September – wie er selbst – nichts gewusst zu haben.

Derweil ist die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) in die Beschwerde vors Oberverwaltungsgericht gegangen. Das VG-Urteil hätte die HAW verpflichtet, den im Parallelverfahren freigesprochenen Abdelghani Mzoudi wieder studieren zu lassen. Die GALierin Antje Möller hat indes Innensenator Udo Nagel (parteilos) vorgeworfen, „mit sachlich falschen Argumenten eine Einschränkung des Rechtsstaates“ erwirken zu wollen. Nagel hatte gefordert, Muslime bei bloßem Verdacht einer Radikalisierung abschieben zu können. Bei konkreten Verdachtsmomenten sei dies schon heute möglich, kontert Möller. KVA