Mindestlohn der Post rechtswidrig

BERLIN rtr ■ Der Mindestlohn für Briefzusteller ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Donnerstag rechtswidrig. Der Mindestlohn für Briefträger zwischen acht Euro und 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelt und von der Bundesregierung dann für allgemeinverbindlich erklärt worden. Wettbewerber der Post hatten wegen des seit Januar geltenden Mindestlohns für Briefdienste gegen das Bundesarbeitsministerium geklagt.