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Archiv-Artikel

Abschiebehaftkritik

Verwaltungsrichter fordert Umkehr der Beweislast bei Abschiebehaft. Häftlinge sollen bald arbeiten dürfen

Eine Umkehr der Beweislast bei Abschiebehaft hat der Berliner Verwaltungsrichter Percy MacLean gefordert. Nicht der Betroffene müsse die Unzulässigkeit seiner Abschiebung nachweisen, sondern die Behörde deren Rechtmäßigkeit, sagte MacLean am Sonnabend beim Ökumenischen Kirchentag. Auch sei Abschiebehaft bei Kindern und Schwangeren „in keinerlei Weise hinzunehmen“, betonte der frühere Leiter des Instituts für Menschenrechte in Berlin.

Wie MacLean sprach sich auch die Bundestagsabgeordnete Christa Nickels (Grüne) für eine Begrenzung der Haftdauer aus. Abschiebehaft müsse weitgehend zurückgedrängt und zeitlich begrenzt werden, sagte die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags.

Der Vorsitzende des Beirats für Abschiebegewahrsam der Berlin-Brandenburgischen Kirche, Hartmuth Horstkotte, betonte, das Asylrecht sei „dringend reformbedürftig“. Zudem fehle in der Abschiebehaft die qualifizierte Beratung der Flüchtlinge, etwa durch Sozialarbeiter mit sozialpsychologischer Spezialisierung. Der Berliner Generalsuperintendent Martin Michael Passauer erklärte, dass die Haftzeiten auf ein Minimum zurückgedrängt werden müssten.

Unterdessen kündigte der Leiter der Abschiebhaftanstalt in Köpenick, Peter Eggert, an, dass die dortigen Häftlinge bald die Möglichkeit zur Arbeit erhalten sollen. Derzeit sei in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung ein vergütetes Beschäftigungsangebot in Vorbereitung. EPD