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Archiv-Artikel

Blick ins Gefrierfach

Bofrost muss nach einem Gerichtsurteil für einen Betriebsrat seine Unternehmensstruktur offen legen

Von KAN

STRAELEN taz ■ Das Bundesarbeitsgericht hat einen siebenjährigen Rechtsstreit zwischen dem Betriebsrat der Bofrost Deutschland West GmBH & CO KG in Straelen und der Unternehmensführung des Tiefkühlriesen zugunsten der Angestellten entschieden. Das Unternehmen muss nun seine internationalen Verflechtungen und Beteiligungen offen legen. Durch die Entscheidung wird der Weg frei für die Gründung eines europäischen Gesamtbetriebsrat.

„Wir hoffen, dass der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Unternehmenssparten jetzt besser wird“, sagt der Straelener Betriebsrat Wolfgang Falkowski. Bislang habe Bofrost, das als Gleichordnungskonzern in mehrere unabhängige Unternehmenszweige aufgespalten ist, einen Zusammenschluss der Angestellten der Tochterfirmen stets verhindert.

„Der Auskunftsanspruch bedeutet noch nicht, dass die Gerichte einen Euro-Betriebsrat genehmigen“, sagt Bofrost-Geschäftsführer Thomas Stoffmehl und prophezeit einen weiteren Rechtsstreit. Man wolle aber keineswegs die Konzernstrukturen verschleiern. „Es ist eben unsere Firmenphilosophie, dass die verschiedenen Unternehmenszweige im Wettbewerb stehen“, sagt er. KAN