: Final schießen per Gesetz
Hannover: CDU legt „modernstes und effektivstes“ Polizeigesetz vor
dpa ■ Polizeibeamte sollen beim so genannten finalen Rettungsschuss künftig rechtlich abgesichert sein. Das sieht ein Entwurf des niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes vor, das CDU-Fraktionsvorsitzender David McAllister am Mittwoch in Hannover vorstellte. Demnach soll ein wahrscheinlich tödlicher Schuss eines Polizisten zulässig sein, wenn er das einzige Mittel ist, um das Leben von Geiseln zu retten. Den finalen Rettungsschuss gibt es laut CDU bereits in neun Bundesländern.
„Für uns geht im Zweifelsfalle der Opferschutz vor dem Täterschutz“, so McAllister. „Kein Polizist soll nach einem solchen Schuss vor einem Strafrichter stehen müssen, weil er auf einer unsicheren Rechtslage gehandelt hat.“ Die Entscheidung liege aber nach wie vor bei der Einsatzleitung, der Schütze führe den Befehl dann aus.
„Wir wollen das modernste und effektivste Polizeigesetz in Deutschland schaffen“, kündigte McAllister an. Dazu gehöre unter anderem, dass vor Großveranstaltungen wie Castor-Transporten potenzielle Gewalttäter bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden dürfen. Bisher sind nur vier Tage zulässig.
Erweitert werden soll auch das „Gesetz über die Unterbringung besonders gefährlicher Personen“. Als viertes Bundesland nach Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt soll ein verurteilter Gewalttäter auch in Niedersachsen künftig noch nachträglich in Sicherungsverwahrung untergebracht werden können. Bisher ist das nur möglich, wenn das Gericht sich diese Möglichkeit im Prozess ausdrücklich vorbehalten hat.