: Für Kröning gilt der Kanzler-Brief
BREMEN taz ■ Der „Kanzlerbrief“ bedeutet keine automatische Zahlung zur Sanierung der bremischen Staatsfinanzen. Daran hat der Bremer SPD-Bundestagsabgeordnete Volker Kröning erneut im Nordwestradio erinnert. „Der Kanzlerbrief gilt, aber er ist keine Anspruchsgrundlage“, sagte Kröning. Bremen müsse zunächst detailliert darlegen, wo sich aufgrund der Steuerreform die Bremer Finanzen verschlechtert hätten. Erst dann würden Bundestag und Bundesrat über mögliche Zahlungen entscheiden. Der sogenannte „Kanzlerbrief“ ist die schriftliche Zusage Gerhard Schröders aus dem Jahr 2000. Im Gegenzug dafür, dass Bremen im Bundesrat der Steuerreform zustimmt, hatte er darin angeblich zugesagt, Verluste auszugleichen, die sich aus der Reform ergeben.