: Ebadi braucht Erlaubnis
Keine Anklage im Iran gegen Nobelpreisträgerin nach der Schließung ihres Zentrums für Menschenrechte
TEHERAN dpa/ap ■ Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi darf ihr am vergangenen Sonntag von den Behörden geschlossenes Beratungszentrum für Menschenrechte in Teheran wieder öffnen, sobald die entsprechende Erlaubnis des Innenministeriums vorliegt. Wie die Justizbehörden in Teheran am Mittwoch weiter mitteilten, wurden im Zusammenhang mit der Schließung keine juristischen Schritte gegen die Organisation Ebadis und deren Mitarbeiter eingeleitet.
Das Büro war von der Polizei mit der Begründung versiegelt worden, es habe ohne entsprechende Genehmigung gearbeitet. Die Organisation habe Erklärungen abgegeben, die in den vergangenen Jahren Ursache für eine Atmosphäre „medialer Publicity gegen das Establishment“ gewesen seien. In einem im Mai veröffentlichten Bericht hatte die Organisation erklärt, seit dem Amtsantritt von Präsident Ahmadinedschad 2005 sei es um die Meinungsfreiheit im Iran immer schlechter bestellt.
Die Schließung hatte scharfe Proteste unter anderem der EU und der USA ausgelöst. Ebadi selbst hat die Aktion als illegal kritisiert und angekündigt, das Vorgehen der Behörden werde sie und ihre Kollegen nicht an ihrer Arbeit hindern.
Anlass der Schließung war eine geplante Feier zum 60. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte. Dabei sollte der Aktivist Tahi Rahmani geehrt werden, der in der Islamischen Republik unter dem Vorwurf von Umsturzbestrebungen 17 Jahre lang inhaftiert war. Ebadis Organisation war im vergangenen Jahr verboten worden, der Betrieb lief aber in einem Büro im Norden Teherans weiter.
Die 61-Jährige setzt sich unter anderem für die Rechte von Dissidenten, Aktivistinnen und religiöse Minderheiten ein. In Deutschland war Ebadi Anfang Oktober mit dem Toleranzpreis der Evangelischen Akademie Tutzing ausgezeichnet worden. Den Nobelpreis hatte sie 2003 für ihren Einsatz für Kinder- und Frauenrechte erhalten.