: Versicherer muss Mogeln beweisen
KOBLENZ dpa ■ Bei vermuteten Mogeleien müssen Versicherungen das Vortäuschen einer Straftat voll nachweisen. Das entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Damit widersprachen die Richter Entscheidungen der OLGs Düsseldorf und Hamm, wonach der Versicherte beweisen müsse, dass tatsächlich fremde Personen den Schaden verursachten. Das Gericht gab der Klage eines Wohnwagenbesitzers gegen seine Kaskoversicherung weitgehend statt. Der Mann gemeldet, dass die Außenhaut seines Wohnwagens durch Messerstiche demoliert worden war. Die Versicherung hegte den Verdacht, der Kläger selbst habe die Schäden verursacht, um an die Versicherungssumme zu kommen. Das OLG ließ offen, ob dies zutreffe. Wenn das äußere Bild für einen Versicherungsfall spreche, müsse die Versicherung im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen. (Az.: 10 U 38/03)