: Strauß wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
Münchner Landgericht verhängt Geldstrafe von 300.000 Euro. Max Strauß legt umfassendes Geständnis ab
MÜNCHEN dpa/taz ■ Max Strauß ist wegen Beihilfe zum Betrug vom Münchner Landgericht am Freitag zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt worden. Als Anwalt der Anlageberatungsfirma Wabag soll der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß über Jahre an der Schädigung von Anlegern in zweistelliger Millionenhöhe beteiligt gewesen sein. Strauß, der die Strafe in monatlichen Raten von 15.000 Euro zahlen kann, nahm das Urteil sofort an. Es ist damit rechtskräftig.
Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß den Anträgen von Anklage und Verteidigung. Zuvor hatte Strauß ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dies habe sich strafmildernd ausgewirkt, erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung. Als straferschwerend habe jedoch der hohe Schaden gewertet werden müssen. „Den Eintritt der in der Anklageschrift geschilderten Schäden, die ich nicht beabsichtigt, aber für möglich gehalten habe, […] bedauere ich sehr“, hieß es in einer schriftlichen Erklärung von Strauß. Rund 2.200 Anleger hatten Gelder in Höhe von insgesamt rund 57,9 Millionen Mark verloren. Strauß muss sich derzeit außerdem wegen Steuerhinterziehung in Augsburg vor Gericht verantworten.
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