Zum Schutz der MieterInnen

1995 wurde für die Wohnquartiere Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West, Barmbek-Süd/Uhlenhorst und Südliche Neustadt eine soziale Erhaltensverordnung erlassen, die drei Jahre später durch eine Umwandlungsverordnung ergänzt wurde. 70.000 Mieter sollten so vor Umwandlung, Luxusmodernisierung und Kündigung geschützt und die soziale Struktur der Viertel bewahrt werden. Modernisierungen und Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum mussten seitdem behördlich genehmigt werden, umgewandelte Wohnungen konnten sieben Jahre lang nur an ihre Mieter verkauft werden. Zudem besaß die Stadt bei Grundstücksveräußerungen ein Vorkaufsrecht. Obwohl die Verordnungen weitgehend erfolgreich waren, verlängerte der Senat zum Jahreswechsel den Mieterschutz nur für die Südliche Neustadt. mac