lokalkoloratur

Diese CD wird nicht von dieser Welt bleiben. Der Sänger derselben wirkt ja seit jeher so, als schwebe er in Sphären, die wir Normal-MusikliebhaberInnen nie verstehen werden. Doch das Debut-Album von Xavier Naidoo tut es dem schwebenden Künstler nun gleich und wird nie die pragmatische Tiefebene eines Plattenladens erreichen. Naidoo hat gestern vorm Hamburger Landgericht den Prozess gegen eine amerikanische Musikproduzentin gewonnen, die seine erste CD von 1994, bisher nur in den USA erschienen, nun in Deutschland herausbringen wollte – gegen den Willen des Künstlers. „Seeing is believing“ heißt das gute Werk, und allein der Titel lässt uns von jeglicher Richterschelte Abstand nehmen. Eine weise Entscheidung des Landgerichts, zweifellos, nur nicht weit genug gehend. Naidoo sollte auch einklagen, dass sämtliche folgenden CDs von ihm nirgends mehr vertrieben werden sollten. Das könnte eine Welle von Musterprozessen in Gang setzen. So hätte Pur-Sänger Hartmut Engler beste Chancen, wenn er mit dem geforderten Verbot sämtlicher Pur-Alben vor Gericht zöge. Westernhagen hat zu klagen, dass seine Machwerke ab 1990 der Öffentlichkeit künftig vorenthalten werden müssten. Phil Collins, Bryan Adams, Simply Red, Lotto King Karl, Britney Spears, Rolf Zuckowski – die Gerichte würden zwar vor Überlastung zusammenbrechen, aber auf der Welt breitete sich ein himmlischer musikalischer Frieden aus. Und himmlischer Frieden – da steht Herr Naidoo doch drauf. AHA