: Highlights gesichert
Alter Elbtunnel und St.Pauli-Landungsbrücken stehen jetzt unter Denkmalschutz und werden nicht abgerissen
Dass so prominente Gebäude wie die St.Pauli-Landungsbrücken und der Alte Elbtunnel nicht abgerissen, sondern sorgfältig gepflegt werden sollten, versteht sich von selbst. Die Liste weniger prominenter Kandidaten zur Eintragung in die Denkmal-Liste ist lang. Sicherheitshalber hat die Kulturbehörde jetzt aber doch die beiden touristischen Highlights vor anderen unter Schutz gestellt.
Die Landungsbrücken sind 1907 bis 1909 vom Architektenbüro Raabe und Wöhlecke errichtet worden, das auch für die Gestaltung des Alten Elbtunnels verantwortlich zeichnete. Äußerlich ebenso archaisch-germanischer Nibelungenbau wie die Landungsbrücken, galt der Alte Elbtunnel zur Zeit seiner Eröffnung 1911 als technische Sensation: Die Tunnelschächte wurden unter eisernen Senkkästen als Tauchglocken gegraben, der Tunnel unter Druckluft im Schildvortrieb gebohrt – wie die vierte Röhre des neuen Tunnels.
Beide Bauten zeichnen sich durch zauberhafte Details aus: der Tunnel durch Kachel-Reliefs mit Wassertieren aber auch Fundstücken wie Stiefeln; das Abfertigungsgebäude zeigt vor den Kuppeln Allegorien der Winde, auf der Ostseite Merkur als Atlanten und einen Eisbären. Hier landeten die Überseedampfer, Hafenfähren, Bäderschiffe aber auch Viehtransporte. knö