Massen-Gentest vorm Stapellauf

Staatsanwaltschaft befürwortet jetzt doch DNA-Massentest in Bremerhaven – auch der Richter hat bereits zugestimmt

Bremen taz ■ Der Zickzackkurs in Sachen Massengentest in Bremerhaven nahm gestern eine erneute Wende. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt bei Gericht den Antrag auf einen DNA-Speicheltest an 2.200 Männern aus dem Bremerhavener Ortsteil Lehe gestellt. Anlass dafür sind Ermittlungen zur Aufklärung einer Vergewaltigungsserie. Das Amtsgericht Bremerhaven gab daraufhin unverzüglich grünes Licht.

Erst vor zehn Tagen hatte die Bremer Generalstaatsanwaltschaft einen von der Polizei ursprünglich geplanten „freiwilligen“ Massengentest mit Verweis auf rechtsstaatliche Bedenken kurzfristig untersagt – und damit heftige Kritik bei der Polizei ausgelöst. Die will einen Unbekannten aufspüren, der in den vergangenen sechs Jahren mindestens vier Mal Frauen nachts in deren Wohnung überfallen und vergewaltigt hat. Außer einer Täterbeschreibung und einer DNA-Spur des Vergewaltigers liegt nur die Analyse eines Profilers vor, der die Täterstruktur näher beschreibt.

„Wir wollten sicher sein, dass wir mit dem Ergebnis der Massenuntersuchung etwas anfangen können“, verteidigte Justizstaatsrat Ulrich Mäurer das Einschreiten der Generalstaatsanwaltschaft. Bei dem ursprünglich von der Polizei geplanten „freiwilligen“ Verfahren sei dies nicht garantiert gewesen. Nur wenn ein Richter einem DNA-Massentest auf Antrag der Staatsanwaltschaft zustimme, könnten die erhobenen Beweismittel – in diesem Fall das DNA-Material – auch in einem Strafprozess verwendet werden. Dann müssten im übrigen auch solche Männer mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen, die nicht zur Abgabe der Speichelprobe erschienen sind.

Im Rechtsausschuss, der heute in Bremerhaven tagt, werden Abgeordnete der Bürgerschaft sich mit dem Hintergrund des Hickhacks um den Gentest erstmals befassen.

Die Bremerhavener Polizei hatte sich zum Eingreifen der Generalstaatsanwaltschaft stets sehr kritisch geäußert. Das geplante „freiwillige“ Verfahren sei immer zwischen der Bremerhavener Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und der Bremer Staatsanwaltschaft andererseits abgestimmt gewesen, hieß es.ede