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Archiv-Artikel

Achtung der Menschenrechte

betr.: „Türkei bekommt den Kalifen nicht“, taz vom 28. 5. 03

Die OLG-Richter haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber sie haben sich eingehend damit beschäftigt, was Kaplan, aber auch andere, dem türkischen Staat zu Recht oder Unrecht nicht genehme Menschen erwartet, wenn sie in die Hände der türkischen Justiz/Polizei gelangen. Es ist sehr dezidiert dargelegt worden, wie Geständnisse in der Türkei zustande kommen – auch durch Foltermethoden. Dass dies keine Gräuelmärchen sind, wird selbst von einer so offiziellen Stelle wie dem Auswärtigen Amt oder einer über jeden Verdacht erhabenen Menschenrechtsorganisation wie amnesty international bestätigt. Dass die Türkei das Antifolterabkommen der Vereinten Nationen vom 10. 12. 1984 unterzeichnet hat, ist nicht gleichbedeutend damit, dass man es auch einhält. Und dass Geständnisse von Anhängern Kaplans in der Türkei durch Gewaltanwendung zustande gekommen sind, ist durch ärztliche Feststellungen in der Türkei belegt. Sind nicht gerade die in dem Beschluss aufgezeigten Menschenrechtsverstöße ein Grund dafür, warum man die Türkei noch nicht in die Europäische Union aufnehmen will?

Das Gericht hat zu Papier gebracht, was von den gleichen Politikern, die es aufs Heftigste und Unsachlichste kritisieren, gefordert wird, wenn es um die Aufnahme der Türkei in die EU geht: Achtung der Menschenrechte. MANFRED EVERS, Ratingen

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