: Betr.: "Fußgängerzone"
Bremen ist eine fahrradfreundliche Stadt. Gestern verteilte der Bausenator Jens Eckhoff an der Obernstraße Zettel, die auf die Fahrradbügel hinweisen. Allerdings: Durch die Obernstraße darf man nicht mit dem Fahrrad fahren. Der Weg mit dem Fahrrad über den Marktplatz führt in eine rechtliche Grauzone. Von der Domsheide aus der Weg zum Marktplatz für Fahrräder freigegeben. Am Rathaus jedoch zwingt ein Schild zum Absteigen: „Fußgängerzone“ steht da, kein Fahrräder-Freizeichen. Ist damit der gesamte Marktplatz als reine Fußgängerzone ausgewiesen? Die Straßenverkehrsordnung gibt keine Auskunft über den Wirkungsradius von Verkehrsschildern. Aber vom Marktplatz in die Obernstraße darf ein Radfahrer auf jeden Fall nicht. Eindeutig gesperrt ist „Unser Lieben Frauen Kirchhof“. Der Streifen zwischen Dom und Rathaus darf dagegen befahren werden, sogar in beiden Richtungen. Den Weg durch den Irrgarten weist der Handzettel des Bausenators. Ein Parkleitsystem: „Wo ist noch ein Fahrradbügel frei?“ ist aber nicht inklusive. Foto: Kathrin Doepner