Akten auf den Tisch

Kieler Regierung muss über Haushaltslücke aufklären

karlsruhe / kiel dpa ■ Die rot-grüne Landesregierung Schleswig-Holsteins muss der Opposition Akteneinsicht zur Aufklärung einer Lücke von knapp 18 Millionen Euro im Haushalt 2001 gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gestern entschieden. Die Regierung hatte die Vorlage interner Unterlagen verweigert, weil sonst ihre in der Landesverfassung geschützte „Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung“ beeinträchtigt würde.

Vier CDU-Abgeordnete hatten dagegen in Karlsruhe auf Offenlegung geklagt. Der Zweite Senat des BVerfG verfügte nun, die Akten seien „unverzüglich“ vorzulegen. (Aktenzeichen: 2 BvK 1/01). Nach Ansicht der Richter überwiege das parlamentarische Informationsinteresse, das besonders hohes Gewicht habe, wenn es um die „Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb der Regierung geht“.

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