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Archiv-Artikel

Verurteilt

Nach dem Tod von zwei Arbeitern bei der Vorbereitung der Sprengung eines Kesselhauses im Hamburger Hafen hat das Landgericht gestern den Sprengmeister wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der 41-Jährige hatte im Dezember 2000 Brennschnitte in tragenden Teilen angeordnet, die das Kesselhaus zu sehr geschwächt hatten. Die Getöteten waren vom einstürzenden Stahl-Gebäude erschlagen worden