: Ausländer! Bleibt Ausländer!
Der geplante Rechtsanspruch auf Integration wird aus dem Zuwanderungsgesetz gestrichen. Sprachkurse für alle sind zu teuer. Dafür drohen den Migranten im Gegenzug reichlich Sanktionen
BERLIN taz ■ Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz wird weiter demontiert: Die gemeinsame Verhandlungsgruppe von Regierung und Opposition will nach dem Punktesystem für Neueinwanderer nun auch den Rechtsanspruch auf Integration streichen, der im rot-grünen Gesetzentwurf vorgesehen war. Damit entfällt auch die Verpflichtung für den Staat, ein entsprechendes Angebot an Sprachkursen zur Verfügung zu stellen.
Außerdem wird in der Verhandlungsgruppe von Regierung und Opposition geplant, schärfere Sanktionen für Ausländer einzuführen, die nicht oder unzureichend an Sprachkursen teilnehmen. Die Entscheidung, wer zu Integrationskursen verpflichtet wird, soll den Ausländerbehörden überlassen werden. Während der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz entsprechende Pläne von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verteidigte, kam Protest von den Grünen und den Integrationsbeauftragten aus Bund und Ländern.
„Mit dem Wegfall des Rechtsanspruchs droht ein Kernstück des integrationspolitischen Teils des Zuwanderungsgesetzes amputiert zu werden“, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, der taz. Wenn dies nicht zu vermeiden sei, müsse wenigstens darauf geachtet werden, dass „eine vernünftige Balance nach dem Prinzip Fördern und Fordern“ gewährleistet bleibe. „Dem Ruf nach Sanktionen muss ein ausreichendes Sprachkursangebot gegenüberstehen“, so Beck.
Auch die Integrationsbeauftragten der Länder richteten gestern in einer gemeinsamen Erklärung einen „dringenden Appell“ an die Verhandlungskommission für das Zuwanderungsgesetz, den Rechtsanspruch auf Integration beizubehalten – wohl ohne Erfolg.
„Diesen Rechtsanspruch wird es nicht geben, weil er nicht finanzierbar ist“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der taz. „Integration per Gießkanne an alle kann niemand bezahlen“, so der SPD-Politiker. Geplant sei staatliche Förderung „nur gezielt dort, wo es angebracht ist“. Die Entscheidung über den Integrationsbedarf sei bei den Ausländerbehörden gut aufgehoben. Wer sich der Pflicht zu Sprachkursen mutwillig entziehe, müsse damit rechnen, dass Sozialleistungen gekürzt werden. Bei Ausländern ohne festen Aufenthaltsstatus könne die Sanktion auch darin bestehen, dass sie keine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung bekämen. LUKAS WALLRAFF
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