piwik no script img

Archiv-Artikel

Per Klage in die Kita

Kita-Gutscheinsystem: Rabatt und Rangfolge sind wahrscheinlich rechtswidrig, vermuten Rechtsexperten

Eltern, die bei dem für heute angekündigten Wartelistensuchlauf keinen Kita-Gutschein bekommen, können beim Verwaltungsgericht dagegen klagen. Diese Rechtsauffassung vertritt der Jugendhilferechtsexperte Christian Bernzen. So sei es „gleichheitswidrig“, dass berufstätige Eltern, die bereits einen Platz haben, mit der „Priorität 4“ sicher einen Gutschein bekommen, während andere berufstätige Eltern mit „Priorität 5“ diese Sicherheit nicht haben.

Klagen könnten Eltern, sobald sie einen Ablehnungsbescheid erhalten. Bekommen sie den nicht, könnten sie dies per Untätigkeitsklage erwirken. Laut Sören Arlt vom Amt für Kindertagesbetreuung wird es in der Regel keine Ablehnungsbescheide geben. Geplant sei jedoch, alle Eltern, deren Kinder im August zur Schule kommen, baldmöglichst zu informieren, auch wenn es eine Absage ist.

Rechtliche Bedenken meldet Bernzen übrigens auch bei dem Rabatt der städtischen Kita-Vereinigung an. Diese will Eltern ohne Gutschein Plätze zum eigentlich unbezahlbaren unsubventionierten Preis anbieten und dabei 25 bis 33 Prozent erlassen. Laut Bernzen verstößt dies gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen das „Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ unter den Trägern.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGFW) prüft laut Sprecher Michael Edeler rechtliche Schritte gegen das Rabatt-Angebot. Dies sei angesichts der Tatsache, dass die Vereinigung mit einem Polster von 11,5 Millionen Euro als Bürgschaft für den Wettbewerb ausgestattet wurde, zudem eine „politische Frechheit“. KAIJA KUTTER