Kölns Korruptionskontrolle bleibt mangelhaft

Stadteigene Unternehmen wollen sich weiterhin nicht in ihrem Geschäftsgebaren kontrollieren lassen. Neuestes Beispiel: Aus dem Gründungsvertrag von Kölntourismus wurden laut Rechnungsprüfungsamt Passagen gestrichen

Köln taz ■ Die Korruptionsbekämpfung bei den Tochtergesellschaften der Stadt wird wohl weiter ein Mauerblümchen-Dasein fristen müssen. Gleich mehrere Entscheidungen deuten darauf hin, dass sich die Geschäftsführer einer nachhaltigen Kontrolle durch die Stadt entziehen wollen. Jüngstes Beispiel ist die Gründung der Kölntourismus GmbH, die gestern im Wirtschaftsausschuss beraten wurde.

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass im Gründungsvertrag aufgrund einer Intervention der Tochtergesellschaft wichtige Passagen fehlten. So sei der Passus gestrichen worden, der städtische Vergaberichtlinien und die Vorschriften zur Annahme von Vergünstigungen als verbindlich erklärte. Zur Bekämpfung krimineller Handlungen seien diese Vorschriften aber wichtig, betonte das RPA: „Die Vergangenheit hat die Wirksamkeit dieser Regelungen ausreichend bewiesen.“ Da alle Unternehmen, an der die Kommune beteiligt sei, von der Öffentlichkeit als „städtisch“ wahrgenommen würden, liege die Anwendung der Vorschriften im Interesse der Stadt Köln: „Uns sind keine Gründe bekannt, die einer entsprechenden Anwendung in der GmbH entgegen stehen.“

Auch aus der Politik gibt es bereits Kritik. „Gerade nach den Korruptionsfällen bei der Stadt dürfte so etwas eigentlich kein Thema mehr sein“, sagte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Axel Kaske (SPD), der taz: „Regelmäßige Prüfungen müssen endlich für alle Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung selbstverständlich werden.“

So wie die Geschäftsführer von Kölntourismus packen aber auch ihre Kollegen bei anderen Stadt-Unternehmen die Korruptionsleitlinien mit äußerst spitzen Fingern an. Denn bei all diesen Betrieben forderte die Stadt sicherheitshalber eine „Verpflichtungserklärung“ von den Managern, nach der sie sich den strengeren Haftungsregeln eines Amtsträgers unterwerfen. Der einzige, der dieser Bitte Folge leistete, ist nach einem Papier der Stadt Köln der Chef von Kölnmusik, Albin Hänseroth. „Weitere Verpflichtungserklärungen liegen nicht vor“, ist das nüchterne Fazit der Stadt-Kontrolleure. Sowohl die einflussreichen Stadtwerke als auch die Kölnmesse hätten sich verweigert. „Jetzt ist Oberbürgermeister Fritz Schramma in der Pflicht“, meinte PDS-Ratsherr Jörg Detjen gegenüber der taz: „Über die Gesellschaftsversammlungen müssen die städtischen Unternehmen jetzt angewiesen werden, die entsprechenden Erklärungen abzugeben.“ Rechtlich sei das möglich – und zur Umsetzung des Ratsbeschlusses, der die strengeren Regeln forderte, müsse das nun auch gemacht werden.

Unterdessen hat sich der Aufsichtsrat der Stadtwerke gestern mit den aktuellen Ereignissen in seiner Müll-Abteilung beschäftigt. Nachdem der Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Friedrich Homann bereits vor die Tür gesetzt wurde, ist das Schicksal seines Kollegen Heinz Schürheck und des Chefs der Abfallverwertungsgesellschaft (AVG) Peter-Olaf Hoffmann weiterhin ungewiss. Weil die Beurteilung der dubiosen „Prämienzahlungen“ des früheren Unternehmers Hellmut Trienekens arbeitsrechtlich noch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat, können die beiden Manager noch nicht „entsorgt“ werden. Frank Überall