: Lufthansa fordert klare Regelung
BERLIN dpa ■ Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen im Extremfall angeordneten Abschuss eines entführten Flugzeuges sind auch unter Experten umstritten. Die gestern vom Bundestags-Innenausschuss geladenen Jura-Professoren waren sich in dieser Frage genauso uneins wie Koalition und Opposition. Sie sollten sich zu dem Luftsicherheitsgesetz der Regierung und dem Alternativentwurf der Union äußern, die anders als Rot-Grün eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig hält. Der Auslöser der Debatte sind die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington sowie der Irrflug eines Sportflugzeuges Anfang 2003 über der City von Frankfurt am Main.
Die Fluggesellschaft Lufthansa forderte, die Regeln für einen möglichen Abschuss klarer zu fassen. „Die beschriebenen Maßnahmen sind bisher weder zwischen den Beteiligten konkretisiert noch harmonisiert“, heißt es in einem Positionspapier der Fluglinie. Sie forderte ferner den Staat auf, die Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu übernehmen.