miethai & co Fogging
: Beweislast beim Vermieter

Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass der Vermieter für die meist unaufklärbare Ursache einer Schwärzung der Wohnung (das sog. Fogging) die Beweislast trägt (Urteile vom 18.2.2003 – Az. 64 S 457/01).

Das Phänomen „Fogging“ tritt seit einigen Jahren zunehmend auf: An den Außenwänden, insbesondere oberhalb von Heizkörpern, in den Gardinen sowie rund um die Fenster und an Kunststoffoberflächen bildet sich oft in nur einer Heizperiode ein schwarzgrauer Belag. Es handelt sich um einen ölig-schmierigen Belag, der sich nicht wegwischen, sondern nur verschmieren lässt. Den Ursachen für diese Verfärbungen ist man zur Zeit auf der Spur; noch sind sie im Regelfall nicht exakt zu ermitteln.

Entlastend für die Mieterinnen und Mieter ist es daher, dass die meisten Gerichte dem Vermieter die Beweislast für die Ursachen zuweisen, wie das eingangs zitierte Landgericht Berlin. Die Mieter können deshalb ohne Beweisnot ihre Rechte einfordern, d.h. den Vermieter zu Instandsetzung auffordern und in Extremfällen auch die Miete mindern.

Eine ungenügende Wärmedämmung der Wohnung kann eine der Ursachen für das Phänomen sein. Des Weiteren hat man festgestellt, dass Fogging fast ausschließlich in Neubauten oder kurz nach umfangreichen Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen auftritt. Eine Analyse der Ablagerungen zeigt, dass es sich meist nicht um typische Verbrennungsstoffe handelt, wie der rußartige Film vermuten lässt, sondern um Staub und Fasern mit schwerflüchtigen organischen Verbindungen – Bestandteile also der verwendeten Baumaterialien, wie der des Teppichbodens, des Laminatbodens, der Heizkörper, Möbel oder der verwendeten Wandfarbe.

Bei einem neuen Anstrich sollte deshalb eine nicht fogging-aktive Farbe verwendet werden (die Verbraucher-Zentrale informiert), die Räume sollten über mehrere Wochen gut belüftet werden (also im Frühjahr renovieren). Auch ein Staubsauger mit schlechtem oder verschmutztem Filter kann zu dem Problem beitragen.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de