: Mauer-Geschenk war in Ordnung
Der in Berlin lebende iranische Künstler Kani Alavi hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz für sein der UNO geschenktes Mauerbild. Eine Zivilkammer des Landgerichts wies gestern seine Klage gegen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) auf 170.000 Euro Schadensersatz ab. Das urheberrechtliche Verbreitungs- und Nennungsrecht sei nicht verletzt. Laut Gericht waren Art und Weise der Namensnennung ausreichend. Die urheberrechtliche Position des Künstlers sei nicht beeinträchtigt worden. Zudem habe der Künstler der Schenkung nicht widersprochen. Das Gericht verwies darauf, dass an dem von Alavi gestalteten Mauersegment eine Tafel mit seinem Namen angebracht sei. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (beide SPD) hatten UNO-Generalsekretär Kofi Annan bei einem Berlin-Besuch im Juli 2001 das Segment geschenkt, im April 2002 wurde es in New York aufgestellt. Alavi wollte Schadensersatz, weil er sich als Künstler ignoriert fühlte. DDP