Kampfhunde-Hotel kostet 250.000 Euro

Bremer Senat will keinen Erweiterungsbau beim Tierheim finanzieren und bringt die Kampfhunde lieber in Niedersachsen unter

Bremen taz ■ Kampfhunde sind eine teure Sache – für die Besitzer, falls sie denn ihre Tiere ordentlich halten. Und für den Staat, der die nicht ordentlich gehaltenen Tiere einsammelt und aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr den Tierschutzverbänden übergibt. Die Kampfhunde-Pension kostet pro Tag 13 Euro und mehr, pro Monat und Tier also rund 400 Euro. Nach dem Beschluss über das Kampfhundegesetz im Jahre 2000 wusste die Stadt nicht mehr wohin mit den Tieren. Allein 1999 seien in Bremer Tierheimen 24 mutmaßliche Kampfhunde abgegeben worden, meinte Bremens Tierschutz-Vorsitzender Wolfgang Apel damals. Angesichts steigender Kosten drohte er dem Innensenator damals, dessen „Amtszimmer als Tierzwinger“ zu nutzen.

Bremen begann also darüber nachzudenken, ob man lieber für 300.000 Euro ein Grundstück in der Nähe des Tierheims kaufen und darauf für 500.000 Euro ein Gebäude zur Unterbringung der Kampfhunde bauen lassen sollte. Von diesem Gedanken hat sich die Stadt inzwischen aber wieder verabschiedet und bezahlt stattdessen für die Unterbringung in Niedersachsen. 50 Hunde, die so untergebracht werden, kosten den Steuerzahler um die 250.000 Euro im Jahr. Die laufenden Kosten für die Unterbringung beim Bremer Tierheim wären 25.000 Euro günstiger, allerdings kämen hier noch Zinsen für die Investition hinzu.

Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) argumentiert, dass das Kampfhundeproblem kein Dauerproblem sei – die Lebenserwartung der Tiere liegt bei 10 Jahren. Da sei es sinnvoller, sich nicht mit einer Investition über Jahre festzulegen, argumentiert der Innensenator. Die Grüne Karin Mathes, die die Anfrage der Grünen nach dem Neubau beim Tierheim gestartet hatte, ist von dem Argument allerdings nicht überzeugt: Wenn die Hunde vor Ort untergebracht wären, sagt sie, könnten auch mehr an ‚ordentliche Halter‘ vermittelt werden. Immerhin zahlt Bremen für sechs Kampfhunde mehr als für eine sechsköpfige Asylbewerber-Familie.

Hamburg hingegen hat sich für eine andere Methode entschieden. Dort können Kampfhunde, die den so genannten Wesenstest nicht bestanden haben, qua Gesetz eingeschläfert werden. Schlagzeilen hatte es dann aber gegeben, weil Tierheimchef Wolfgang Poggendorf darauf hingewiesen hatte, die Tiere müssten teilweise über Jahre auf die Todesspritze warten. Jetzt will Hamburgs Regierung für ein schnelles Abarbeiten der ‚Todesurteile‘ sorgen. Seit dem Inkrafttreten der Hamburger Hundeverordnung im Jahr 2001 waren dort rund 1.000 so genannte „Kategorie-Hunde“ aufgenommen worden. In 200 Fällen ist angeordnet worden, die Hunde einschläfern zu lassen. Grundsätzlich macht sich, „wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“, nach § 17 des Tierschutzgesetzes strafbar, es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn das Tier durch seine Aggressivität eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt.

Aber das seien eng definierte Fälle, sagt Bremens SPD-Politikerin und Hunde-Liebhaberin Carmen Emigholz. Meist ist es nicht „hündisches Fehlverhalten“, sondern menschliches, wenn ein Hund eingezogen werden muss. „Man darf eine Kreatur nicht sofort einschläfern, wenn der Mensch nicht damit umgehen kann“, sagt sie. Und könnte „das Heulen kriegen“ angesichts der bedrückenden Bilder der eingesperrten Tiere aus dem Tierheim. Aber Hunde der „Kampfhunde“-Rassen sind heute kaum noch vermittelbar. Es sei denn an Tierschützer. Und die haben, wie die SPD-Politikerin, ihre Wohnung schon voll. Kawe